Drive Awake · Perspectives · Recht
Ein Prozess ohne messbare Spur. Zehn Jahre danach bleibt die Frage des Falls Quinto offen: Wie beweist man eine Gefahr, die kein Zeichen hinterlässt?
AnalyseVor zehn Jahren, am 26. Juli, auf der Autobahn A2 bei Quinto, wurde ein Unfall auf eine Schlafapnoe zurückgeführt, von der der Fahrer nichts wusste. Kein Alkohol, keine absichtliche Ablenkung: ein stiller, nie diagnostizierter medizinischer Zustand. Die Fakten sind im Fall Quinto zusammengetragen; hier folgen wir nur der Frage, die er offen gelassen hat.
Das Recht beruht auf dem Beweis. Beim Alkohol gibt es einen Wert im Blut; bei der Geschwindigkeit einen aufgezeichneten Wert; bei der Ablenkung oft ein Verbindungsprotokoll. Bei der Schläfrigkeit nicht. Sie hinterlässt keinen Rückstand im Körper, erscheint in keinem Register, lässt sich am Ort nicht messen. Wenn der Unfall geschehen ist, existiert der Beweis, dass der Fahrer schläfrig war, fast immer nicht mehr. Es bleiben Indizien - keine Bremsung, die Uhrzeit, der Ablauf - aber keine Messung.
Das Schweizer Strassenverkehrsrecht legt die Verantwortung vor die Fahrt: Wer übermüdet ist, ist nicht fahrfähig (Art. 31 SVG). Es ist eine Regel der Prävention. Doch der Prozess blickt zurück und versucht festzustellen, was der Fahrer wusste oder hätte wissen müssen. Bei einem nicht diagnostizierten Zustand - einer stillen Apnoe - wird auch diese Grenze unsicher.
Heute beginnt die Forschung, der Schläfrigkeit eine messbare Spur zu geben. Eine Studie des IRM Zürich hat Marker im Speichel identifiziert, die mit Schlafentzug zusammenhängen (DOI 10.1021/acs.jproteome.5c01064): ein Grundsatzbeweis, noch kein Werkzeug für die Strasse, und in unabhängiger klinischer Validierung. Es ändert den Fall Quinto nicht. Aber es weist eine Richtung: Was keine Spur hinterliess, beginnt vielleicht, eine zu hinterlassen.
Die offene Frage
Ein Test ist nicht dazu da, hinterher zu bestrafen. Er ist dazu da, vorher anzuhalten. Wenn die Schläfrigkeit eines Tages ein Mass hat, dann nicht, um nach dem Unfall einen Schuldigen zu suchen, sondern um das Risiko zu erkennen, solange noch eine Wahl bleibt. Prävention, nicht Verfolgung: darum geht es bei der Grenze des Beweises.
Fall Quinto: Unfall auf der A2, nicht diagnostizierte Schlafapnoe. Jahrestag 26. Juli.
Strassenverkehrsgesetz (SVG, RS 741.01), Art. 31.
Speichelstudie IRM Zürich, DOI 10.1021/acs.jproteome.5c01064.
Laufende unabhängige klinische Validierungsstudie (Kennung NCT07089342).
Wach bleiben, am Steuer und im Leben.